Abrechnung und Kosten

 

Gesetzlich Versicherte

Etliche gesetzliche Krankenversicherungen haben inzwischen die Osteopathie als Behandlungsform anerkannt und in Ihren 

Leistungskatalog aufgenommen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Da diese Leistungen jedoch freiwillig sind und somit von Kasse zu Kasse erheblich differieren können, sollten Sie die Bedingungen 

und den Umfang der Bezuschussungen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse im Vorfeld erfragen.

 

 

Privatversicherte und Zusatzversicherte

Ich biete die Osteopathie im Rahmen meiner Heilpraktikertätigkeit an. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für 

Heilpraktiker (GeBüH) und können diese bei Ihrer Versicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen erstattet 

werden, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen oder erfragen dies bei Ihrem zuständigen Krankenkassenberater.

 

 

Kosten und Behandlungsdauer

Der Umfang einer Untersuchung und Behandlung liegt bei etwa einer Stunde. Die Kosten belaufen sich derzeit auf etwa 85 - 90€.

Behandlungen von Kindern und Babys sind in der Regel kürzer und die Kosten entsprechend weniger (ca. 45€).

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